Vital KW 45/25

VERGÜNSTIGUNGEN IM ALTER mit Rentenausweis

Oft werden in verschiedensten Bereichen Vergünstigungen für Seniorinnen und Senioren angeboten. Manche Vergünstigungen erhält man als Inhaberin oder Inhaber eines Rentenausweises. Manchmal ist aber auch nur das Alter entscheidend.

Die Vergünstigungen werden von den Anbietern freiwillig vergeben. Es gibt dabei keine rechtlich bindende Regelung. In jedem Fall lohnt es sich, gezielt nach Preisnachlässen für Seniorinnen und Senioren zu fragen.

Nutzen Sie Preisnachlässe!

WAS IST DER RENTENAUSWEIS?

Der Rentenausweis hat die Größe einer Scheckkarte. Auf dem Ausweis stehen Ihr Name, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Rentenversicherungsnummer. Seit Juli 2020 wird der Rentenausweis automatisch mit dem Begrüßungsschreiben des Renten Service der Deutschen Post AG versendet. Sie müssen den Ausweis also nicht beantragen. Alle Rentnerinnen und Rentner erhalten bei Renteneintritt einen Rentenausweis, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.

 Tragen Sie den Rentenausweis in Ihrem Portemonnaie immer bei sich, um gegebenenfalls daran geknüpfte Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.

Hier kann es beispielsweise Sparmöglichkeiten geben:

  • Kunst und Kultur: Theater, Konzerte, Museen
  • Reisen: Öffentlicher Nahverkehr, Hotels, Reiseveranstalter, Deutsche Bahn, Schifffahrt
  • Bildung: Volkshochschulen, Bibliotheken
  • Bewegung: Schwimmbäder, Wellness, Sportveranstaltungen, Sportvereine
  • Freizeit: Freizeitparks, botanische Gärten

WAS, WENN ICH MEINEN RENTENAUSWEIS NICHT MEHR FINDE?

Sie können sich kostenlos auf der Website des Renten Service der Deutschen Post AG einen neuen Rentenausweis ausstellen lassen.

Der Link zu der Website lautet:

www.rentenservice.de/ersatzrentenausweis

Alternativ können Sie den Renten Service der Deutschen Post AG auch schriftlich kontaktieren. Geben Sie dabei Ihre Rentennummer an.

 

Quelle: Landesleitstelle „Gut leben im Alter“