Vital KW 12/26

Triage-Situationen

Schutzlücke schließen: Gegen Diskriminierung in Triage-Situationen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) fordert eine bundeseinheitliche Lösung für Triage-Situationen. Es geht darum, nach welchen Kriterien bei dramatischer Knappheit intensivmedizinische Ressourcen zugeteilt werden. Das DIMR ist der Auffassung, dass diese Frage bundeseinheitlich beantwortet werden müsse. Es sollte deshalb durch den Bundesgesetzgeber geregelt werden. Von Bundesland zu Bundesland abweichende Regelungen seien bei dieser Grundsatzfrage nicht hinnehmbar. Zwingend erforderlich sei zudem die frühzeitige und aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen über ihre Organisationen. In der medizinischen Aus- und Fortbildung des medizinischen Personals sollten verpflichtende Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung verankert sein um Vorurteile im Gesundheitswesen abzubauen.

Schutz vor Diskriminierung in Triage-Situationen muss sichergestellt werden
Die Zuteilung überlebenswichtiger Maßnahmen ist eine bioethische Frage, die untrennbar mit fundamentalen verfassungs- und menschenrechtlichen Wertentscheidungen verbunden ist. Sie berührt die Kernbereiche der Menschenwürde und Gleichbehandlung. Diese Frage über Leben und Tod muss bundeseinheitlich beantwortet werden und sollte deshalb vorzugsweise durch den Bundesgesetzgeber geregelt werden.

Nach Nichtigerklärung durch das BVerfG: Schutzlücke muss schnell geschlossen werden
Ende 2022 hatte der Deutsche Bundestag eine Regelung im Infektionsschutzgesetz (§ 5c IfSG) verabschiedet, wie knappe intensivmedizinische Ressourcen zugeteilt werden sollen. Im September 2025 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Regelung aus formalen Gründen jedoch für nichtig. Nach seiner Auffassung fehlte dem Bund die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Um für alle Menschen die gleiche Sicherheit vor Benachteiligung in Triage-Situationen zu schaffen, braucht es schnell gesetzliche Vorgaben um Diskriminierungen wirksam verhindern.

Bundeseinheitliche Lösung gefordert
Deutschland ist als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und weiterer menschenrechtlicher Übereinkommen verpflichtet, diskriminierungsfreie Allokationsentscheidungen – also Entscheidungen über die Zuweisung knapper Ressourcen – gesamtstaatlich abzusichern. Vor diesem Hintergrund ist eine Grundgesetzänderung notwendig, die dem Bundesgesetz-geber die Befugnis gibt, eine neue Allokationsregelung zu verabschieden.

Quelle: BAGSO und Deutsches Institut für Menschenrechte