Das Ordnungsamt informiert: Feuerwerk zum Jahreswechsel
An Silvester gehört für viele ein Feuerwerk dazu: Das alte Jahr wird verabschiedet und das neue begrüßt.
Beim Umgang mit Feuerwerk sind jedoch auch einige Vorgaben zu beachten um die eigene als auch die Sicherheit von anderen Personen, Tieren, Häusern oder sonstigen Gegenständen nicht zu gefährden.
Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) ist nur durch Personen über 18 Jahren am 31.12. und am 01.01. gestattet. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen auch von Kindern ab 12 Jahren genutzt werden.
Nach den geltenden Vorschriften des Sprengstoffgesetzes und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz darf Feuerwerk nicht abgebrannt werden in unmittelbarer Nähe von:
- Kirchen
- Krankenhäusern
- Kinder- und Altersheimen
- Reet- oder Fachwerkhäusern
Für Ihre eigene Sicherheit und die von anderen Personen, Tieren, Häusern oder sonstigen Gegenständen gilt daher:
Achten Sie beim Kauf auf geprüftes Feuerwerk. Halten Sie beim Zünden von Feuerwerk ausreichend Abstand von anderen Personen und Gebäuden. Nehmen Sie Rücksicht auf Haustiere. Bringen Sie Ihre eigenen Tiere ausbruchsicher und nach Möglichkeit lärm- und lichtgeschützt unter.
Um mögliche Brände zu verhindern sind Feuerwerksabfälle erst nach vollständigem Abkühlen über den Restmüll zu entsorgen.
Weitergehende Informationen zum sicheren Umgang mit Feuerwerk an Silvester können Sie der Homepage des Bundesministeriums des Innern unter nachfolgendem Link entnehmen:
BMI – Alle Meldungen – Feuerwerk zum Jahreswechsel: Silvester sicher feiern
Wir wünschen Ihnen schöne Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!
Quelle: Homepage des Bundesministeriums des Innern
Bild von Heiko Stein auf Pixabay
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