Amtliche Meldung

Die Verbandsgemeindeverwaltung informiert: Kinderpässe

Ab dem 01. Januar 2024 können keine Kinderpässe mehr ausgestellt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass bei Reisen außerhalb der EU. Sollten die Reiseländer innerhalb der Europäischen Union liegen, ist ein Personalausweis ausreichend. Alle Kinderpässe, die bereits ausgestellt wurden, behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Reisepässe und Personalausweise werden von der Bundesdruckerei produziert und haben in der Regel eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen, die bei der Beantragung unbedingt eingeplant werden sollte.

Bei Antragsstellung ist eine Unterschrift von allen Sorgeberechtigten erforderlich. Auch die Anwesenheit der Kinder ist Pflicht.

Sowohl der Reisepass als auch der Personalausweis haben eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen.

Hier können Sie gerne einen Termin für das Servicebüro online buchen:

https://www.etermin.net/VG_Eisenberg

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.