Das Ordnungsamt informiert:
Bäume, Sträucher und Blumen verschönern das Stadt- und Ortsbild und sind bedeutend für unser Klima. Gleichfalls bieten die Pflanzen auch wichtigen Lebensraum für die Tierwelt. Daher ist es wichtig die Zeiten zu beachten, in denen größere Hecken- und Baumrückschnitte nach dem Bundesnaturschutzgesetz erlaubt sind:
Noch bis 01. März dürfen Röhrichte zurückgeschnitten und Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze entfernt oder auf den Stock gesetzt werden. Darüber hinaus ist es nur zulässig schonende und notwendige Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen durchzuführen. Zu den ganzjährig notwendigen Formschnitten zählt zum Beispiel auch die Beseitigung von Pflanzüberhang, der auf den Gehweg oder gar in die Straße ragt, Verkehrszeichen bedeckt oder Straßenlampen verdunkelt. Hier sind die Eigentümer bzw. Besitzer der Grundstücke nach der jeweiligen Straßenreinigungssatzung sogar verpflichtet, ihre Pflanzen zurückzuschneiden und in Form zu halten. Schließlich soll kein Verkehrsteilnehmer durch ein „zu viel an Grün“ gefährdet werden. Undenkbar, wenn ein Fußgänger auf Grund überhängenden Sträuchern vom Gehweg auf die Fahrbahn ausweichen müsste und es dadurch zu einem Unfall kommt. Oder ein Fahrzeugführer sieht ein Verkehrszeichen nicht, da dies durch einen Ast verdeckt wird. Dies sind Szenarien, die wir alle vermeiden möchten.
Daher die Bitte an alle Grundstückseigentümer und -besitzer:
Überprüfen Sie Ihre Pflanzen auf notwendige Rückschnitte. Führen Sie die Rückschnitte rechtzeitig durch und leisten Sie somit einen Beitrag für den Tier- und Pflanzenschutz. Halten Sie angrenzende Gehwege und Straßenflächen
sauber und sorgen somit für ein schönes Stadt- und Ortsbild.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz)