Amtliche Meldung

Bekanntmachung der Gemeinde Ramsen – Verkauf eines Doppelwohnhauses

Bieterverfahren zum Verkauf eines Doppelwohnhauses in Ramsen

Die Gemeinde Ramsen bietet im Rahmen eines Bieterverfahrens ein Grundstück mit Doppelwohnhaus zum Verkauf an.

  1. Grundstücksbeschreibung

Grundstück: Fl.Nr. 449/25, Gemarkung Ramsen

Größe: 895 m²

Lage: Am Klosteracker 1 u. 2, 67305 Ramsen

Art des Grundstücks: bebaut mit einem Doppelwohnhaus, Baujahr ca. 1955, voll erschlossen

Zu übernehmende Lasten und Beschränkungen: keine

Besondere Merkmale:

In dem Objekt befinden sich drei kleinere Wohneinheiten. Im Wohnhaus mit der Hausnummer 1 befinden sich zwei Wohnungen mit jeweils ca. 40 m² und in der Hausnummer 2 eine Wohnung mit rund 80 m² Wohnfläche. Derzeit sind lediglich die Wohnungen im Wohnhaus mit der Hausnummer 1 vermietet.

  1. Kaufpreis

Der Verkauf erfolgt über ein Bieterverfahren mit einem Mindestgebot in Höhe von 220.000,00 €. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag, sofern das Gebot den Mindestpreis erreicht und die Ortsgemeinde Ramsen ihr Einverständnis erteilt.

  1. Bieterverfahren und Vergabe

Interessenten werden gebeten ihr Kaufpreisangebot schriftlich und rechtsverbindlich unterzeichnet bis zum 15.04.2025, 15:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg in einem verschlossenen Umschlag, mit dem Vermerk „Kaufangebot Am Klosteracker 1+2“ einzureichen.

Die finale Gebotsannahme des Höchstgebotes bzw. die Eigentümerzustimmung ist vorbehalten. Anders als bei einer Auktion oder Versteigerung ist der Verkäufer bei diesem Bieterverfahren nicht verpflichtet, das Höchstgebot zu akzeptieren. Er kann Gebote auch grundsätzlich und ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bei der Annahme eines Gebotes oder anderweitiger Kaufpreiseinigung von Käufer und Verkäufer wird wie bei einem herkömmlichen Kaufpreisangebot die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages vollzogen. Die Kosten für den Grundstückserwerb, einschließlich Notar- und Grundbuchkosten trägt der Käufer.

Sollte der Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden nicht zustande kommen, behält sich die Gemeinde das Recht vor, das Grundstück an den nächsthöchsten Bieter zu vergeben.

Für Inhalt, Richtigkeit der oben Angaben wird jegliche Haftung der Gemeinde Ramsen ausgeschlossen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in dieser Ausschreibung sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die ggf. den Ausführungen beiliegender Pläne ein. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Ramsen, den 19.02.2025                    

gez. Arnold Ruster, Ortsbürgermeister

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.