Amtliche Meldung

Bekanntmachung der Gemeinde Ramsen: Hebesatzsatzung

Satzung

der Gemeinde Ramsen über die Festsetzung der Hebesätze

für die Realsteuern ab dem Jahr 2025

(Hebesatzsatzung) vom 04.11.2024

 

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Ramsen in seiner Sitzung am 04.11.2024 folgende Satzung beschlossen:

 

  • 1 Erhebungsgrundsatz

 Die Gemeinde Ramsen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetztes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

 

  • 2 Hebesätze für 2025

 Die Gemeinde Ramsen setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

  1. für die Grundsteuer
  2. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 500 v. H.
  3. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 500 v. H.

 

  1. für die Gewerbesteuer auf 400 v. H.

 

der Steuermessbeträge.

 

  • 3 Inkrafttreten

 Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.

 

Ramsen, den 04.11.2024

gez.Ruster, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Ramsen

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.