Bekanntmachung der Gemeinde Ramsen: Hebesatzsatzung
Satzung
der Gemeinde Ramsen über die Festsetzung der Hebesätze
für die Realsteuern ab dem Jahr 2025
(Hebesatzsatzung) vom 04.11.2024
Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Ramsen in seiner Sitzung am 04.11.2024 folgende Satzung beschlossen:
- 1 Erhebungsgrundsatz
Die Gemeinde Ramsen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetztes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
- 2 Hebesätze für 2025
Die Gemeinde Ramsen setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:
- für die Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 500 v. H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 500 v. H.
- für die Gewerbesteuer auf 400 v. H.
der Steuermessbeträge.
- 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.
Ramsen, den 04.11.2024
gez.Ruster, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Ramsen
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