Änderung bei An- und Abmeldung von Stromverträgen
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden.
Dadurch ändern sich die Fristen zum An- und Abmelden von Stromlieferverträgen.
Ab dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend gemeldet werden! Bitte melden Sie Ihren Ein- bzw. Auszug mindestens 14 Tage vorher bei uns an.
Den Zählerstand können Sie uns nach erfolgter Wohnungsübergabe mitteilen.
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