Amtliche Meldung

Änderung bei An- und Abmeldung von Stromverträgen

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden.

Dadurch ändern sich die Fristen zum An- und Abmelden von Stromlieferverträgen.

Ab dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend gemeldet werden! Bitte melden Sie Ihren Ein- bzw. Auszug mindestens 14 Tage vorher bei uns an.

Den Zählerstand können Sie uns nach erfolgter Wohnungsübergabe mitteilen.

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