Aktiv & Vital KW 27/23 – GESUNDHEITSSCHUTZ IN DEN HEISSEN SOMMERMONATEN

Unser Tipp – GESUNDHEITSSCHUTZ IN DEN HEISSEN SOMMERMONATEN

Teil 2

Essen – Trinken – Arzneimittel

  • Essen Sie möglichst mehrmals am Tag kleine Mahlzeiten mit leichter Kost – viel Gemüse und wasserreiches Obst, wie Gurken, Tomaten oder Melonen.
  • Salzen Sie Ihr Essen ausreichend.
  • Trinken Sie möglichst keinen Alkohol und keine größeren Mengen an Getränken mit Koffein, zum Beispiel Kaffee.
  • Bei starkem Schwitzen sollte bei Einnahme von Entwässerungsmitteln (Diuretika) ggfs. die Medikamente vom Hausarzt angepasst werden.
  • Wenn Sie keine Herz- oder Nierenerkrankungen haben: Trinken Sie gleichmäßig über den Tag verteilt täglich etwa 2 Liter natriumreiches Mineralwasser.
  • Nehmen Sie Ihre Medikamente immer mit Wasser und nicht mit Fruchtsäften ein.

 Fragen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt

  • Bei manchen Krankheiten, zum Beispiel des Herzens oder der Nieren, dürfen Sie nicht zu viel trinken. Fragen Sie am besten Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, ob Sie vorsichtig bei der Flüssigkeitsaufnahme sein müssen und lassen Sie sich in diesem Fall einen Trinkplan erstellen.
  • Besonders bei alten oder bettlägerigen Menschen empfiehlt es sich auch, regelmäßig die Körpertemperatur zu kontrollieren. Bei Temperaturen über 38° Celsius sollte in jedem Falle die Hausärztin oder der Hausarzt informiert werden.
  • Rufen Sie sofort Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt an, wenn Sie an heißen Tagen neue gesundheitliche Probleme bekommen oder wenn Ihre bestehenden Beschwerden schlimmer werden.
  • Wenn sich Ihr Gesundheitszustand plötzlich sehr stark verschlechtert, wenn Sie zum Beispiel Atemnot oder Schwindelgefühle haben, dann rufen Sie bitte sofort den Notruf, Telefon 112.

Weitere Hinweise

Bei starker Sonneneinstrahlung kommt es im Sommer auch häufig zu erhöhten Ozonwerten. Sport sollte dann – wenn überhaupt – höchstens vormittags und am Abend betrieben werden. Erhöhte Ozonwerte können bei Asthmatikern, Herz-Kreislauf-Kranken oder Allergikern die Beschwerden verstärken. Es können Reizungen der Atemwege sowie Reizungen der Augen auftreten. Bei Ozonwerten ab 180 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erfolgt eine Bevölkerungsinformation, ab 240 µg/m³ über mehrere Stunden eine allgemeine Warnung der Bevölkerung durch die zuständigen Behörden.

Quelle: mastd.rlp